Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, pers. beteiligt: 9

Beschluss:

 

 

Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

 

 

In den Nebengebäuden dürfen keine Aufenthaltsräume vorhanden sein.

 

Das Haupthaus darf maximal zwei Wohneinheiten besitzen.

 

Der bestehende Weg darf nicht verändert werden.

 

Der Hinweis bzgl. den Fledermäusen und anderen hausbewohnenden Tieren soll auch in den Baugenehmigungsbescheid aufgenommen werden.