Beschluss: Kenntnis genommen

Rechnungsjahr 2022

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

 

EINNAHMEN

 

Verwaltungshaushalt

EUR

Vermögenshaushalt

EUR

Gesamt-Haushalt

EUR

1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

11.240.911,34

3.224.949,50

14.465.860,84

1.2 Neue Haushaltseinnahmereste

+

0,00

0,00

0,00

1.3 Abgang alter Haushaltseinnahmereste

-

0,00

1.606.182,00

1.606.182,00

1.4 Abgang alter Kasseneinnahmereste

-

41,00

0,00

41,00

1.5 Summe bereinigte Soll-Einnahmen

=

11.240.870,34

1.618.767,50

12.859.637,84

AUSGABEN

 

Verwaltungshaushalt

EUR

Vermögenshaushalt

EUR

Gesamt-Haushalt

EUR

1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr

+

             11.240.870,34

2.801.324,81

14.042.195,15

1.7 Neue Haushaltsausgabereste

+

0,00

51.296,67

51.296,67

1.8 Abgang alter Haushaltsausgabereste

-

0,00

1.233.853,98

1.233.853,98

1.9 Abgang alter Kassenausgabereste

+

0,00

0,00

0,00

1.10 Summe bereinigte Soll-Ausgaben

=

11.240.870,34

1.618.767,50

12.859.637,84

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

0,00

0,00

 

Darin enthalten:

 

1)

Zuführung vom Vermögenshaushalt an VerwHh

EUR

0,00

2)

Zuführung vom VerwHh zum Vermögenshaushalt

EUR

2.415.110,85

3)

Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV

EUR

1.604.746,97

 

2. Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1

Unerledigte Vorschüsse

EUR

-200,00

2.2

Unerledigte Verwahrgelder

EUR

3.663.523,62

 

 

Rechenschaftsbericht

 

für das Haushaltsjahr 2022

 

Verwaltungshaushalt

 

1. Ergebnis

 

Der Verwaltungshaushalt 2022 schloss in den Einnahmen mit EUR 11.240.870,34 und in den Ausgaben mit EUR 8.825.759,49 ab. Der verbleibende Überschuss in Höhe von EUR 2.415.110,85 wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt. Im Haushaltsplan 2022 war eine Zuführung von EUR 1.380.709 vorgesehen, so dass sich nach dem Ergebnis eine Mehrzuführung von EUR 1.034.401,85 ergibt. Die deutlich höhere Zuführung ist unter anderem auf die wie schon im Vorjahr deutlich höher ausfallenden Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommenssteuer zurückzuführen.

 

2. Haushaltsausgleich

 

Mit der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte der gesetzlich vorgeschriebene Haushaltsausgleich gemäß § 22 KommHV ohne weiteres erbracht werden, denn die Zuführung überschritt bei weitem die ordentliche Tilgung in Höhe von EUR 15.134,80. Der über den Haushaltsausgleich hinausgehende Betrag von EUR 2.399.976,05 (EUR 2.415.110,85 ./. EUR 15.134,80) diente zur Finanzierung von Maßnahmen im Vermögenshaushalt und zur Aufstockung der Allgemeinen Rücklage.

 

3. Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten

 

Die folgende Übersicht gibt Aufschluß darüber, wie sich die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten im Vergleich zu den Haushaltsansätzen entwickelt haben:

 

Bezeichnung

Ansatz

EUR

Ergebnis

EUR

mehr/weniger

EUR

Einnahmen

 

 

 

Realsteuern

 

 

 

a) Grundsteuer A

53.000,00

53.844,35

+ 844,35

b) Grundsteuer B

475.000,00

478.387,06

+ 3.387,06

c) Gewerbesteuer

2.500.000,00

2.818.492,37

+ 318.492,37

Gemeindeanteil Einkommensteuer

2.600.000,00

2.823.062,00

+ 233.062,00

Einkommenssteuerersatzleistung

190.000,00

233.780,00

+ 43.780,00

Schlüsselzuweisung

858.940,00

858.940,00

0,00

Pauschale Zuweisung nach Art. 7 FAG

79.040,00

79.040,22

+ 0,22

Grunderwerbsteuerzuweisung

65.000,00

104.878,04

+ 39.878,04

Straßenunterhaltungszuschuss

110.700,00

110.700,00

0,00

Kanalbenutzungsgebühren

655.000,00

653.971,03

- 1.028,97

Bestattungsgebühren

55.000,00

45.521,89

- 9.478,11

Konzessionsabgabe Strom

108.000,00

108.148,67

+148,67

Konzessionsabgabe Gas

 

 

2.000,00

 

2.342,09

 

+342,09

 

Ausgaben

 

 

 

Kreisumlage

2.131.735,00

2.131.734,00

-1,00

Zinsausgaben (brutto) Darlehen

1.251,00

1.250,54

-0,46

Negativzinsen (Verwahrentgelt)

Gewerbesteuerumlage

4.000,00

290.000,00

10.768,60

          348.651,00

+ 6.768,60

       +58.561,00

Personalausgaben

1.611.337,00

1.534.632,95

- 76.704,05

Schulverbandsumlage

180.000,00

177.507,46

- 2.492,54

Grundschule(lfd. Betrieb)+Beförderung

457.466,00

374.447,52

       - 83.018,48

Feuerwehren (lfd. Betrieb)

245.330,00

216.194,98

- 29.135,02

Kindergarten (lfd. Betrieb), BayKiBiG

1.127.480,00

1.151.886,81

+ 24.406,81

Straßenunterhalt (einschl. Winterdienst)

1.084.602,00

855.536,31

- 229.065,69

Beitrag Kreismusikschule

25.000,00

22.791,29

-2.208,71

 

4. Kalkulatorische Einrichtungen

 

Die einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen schlossen im Haushaltsjahr 2022 wie folgt ab:

 

Einrichtung

Einnahmen

EUR

Ausgaben

EUR

mehr/weniger

EUR

Abwasserbeseitigung

663.776,68

663.776,68

0,00*

Bestattungswesen

67.934,95

177.867,87

- 109.932,92

Fäkalschlammentsorgung

8.334,59

5.411,73

+ 2.922,86

 

*2022 kann erstmals seit dem Jahr 2016 wieder ein Überschuss in der Abwasserbeseitigung verzeichnet werden. Der rechnerische Überschuss beträgt EUR 84.681,93 und wurde der Sonderrücklage „Gebührenschwankungen Abwasserbeseitigung“ zugeführt, nachdem diese zuletzt im Jahr 2020 vollständig aufgebraucht wurde.

 

Zur Abwasserbeseitigung und Fäkalschlammentsorgung wird vermerkt, dass es sich hierbei um die reinen Beträge der Jahresrechnung im Abschnitt 7000 und 7001 handelt. Um einen Überblick über das tatsächliche Abrechnungsergebnis zu erhalten, sind diese Jahresbeträge durch Ein- und Ausgliederungen der im Jahr 2022 verbuchten, jedoch für das Vorjahr bestimmten Kanalbenutzungsgebühren zu bereinigen. Es muß quasi auf eine periodengerechte Abrechnung umgestellt werden (Kosten- und Leistungsrechnung). Zusätzlich sind die Über- bzw. Unterdeckungen aus den Vorjahren in die Abrechnung einzustellen.

 

Die Berücksichtigung dieser Beträge führt zu folgendem Ergebnis:

 

 

2022

2022

2021

 

 

 Einnahmen

EUR

Ausgaben

EUR

+/- Vorjahre

EUR

mehr/weniger

EUR

Abwasserbeseitigung

 

565.000*

663.776,68

- 116.936,21

rd.-215.712,89

Fäkalschlammentsorgung

8.334,59

5.411,73

- 3.364,23

- 441,37

 

 

*Vorläufig geschätzter Betrag, da Endabrechnung 2022 noch nicht gänzlich erfolgt ist

 

Verlust Abwasserbeseitigung aus Vorjahre (-116.936,21 €) gem. Nachkalkulation Abwasserbeseitigung 2021

 

5. Reste

 

Die Jahresrechnung weist im Verwaltungshaushalt folgende Haushalts- und Kassenreste aus:

 

- Haushaltsreste                                                                               EUR            0,00      

 

- Kasseneinnahmereste                                                                 EUR   25.664,69

 

Vermögenshaushalt

 

1. Ergebnis

 

Die Solleinnahmen im Vermögenshaushalt 2022 beliefen sich einschließlich der Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt auf EUR 1.618.767,50. Den Einnahmen standen Sollausgaben in Höhe von EUR 14.020,53 gegenüber. Der sich daraus ergebende Überschuss von EUR 1.604.746,97 wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

2. Reste

 

Die Jahresrechnung weist im Vermögenshaushalt folgende Haushalts- und Kassenreste aus:

 

Øgebildete Haushaltseinnahmereste

 

EUR

0,00

Øgebildete neue Haushaltsausgabereste für noch nicht abgewickelte Investitionsmaßnahmen

(u.a. Schlussrechnungen f. Straßenbaumaßnahmen)

 

EUR

51.296,67

ØKasseneinnahmereste

EUR

0,00

 

3. Maßnahmen des VermHh in 2022

 

Die wichtigsten Maßnahmen 2022 waren u.a.:

 

Bezeichnung

Ansatz

EUR

Ergebnis

EUR

Bemerkungen

Erweiterung Kindergarten St. Johannes Neukirchen a.Inn um zweigruppige Kinderkrippe

115.000,00

HS + HR

94.808,50

Restzahlungen in 2022 nach Fertigstellung

Deckschichterneuerung u. Ausbau verschiedener Gemeindestraßen:

- Neufelserstraße

- GVStr. Steinhügl (Pfaffenbauer)

- Schönaustraße, Bergstraße

- Teilbereich Jochamstraße

- Hasengasse

322.228,70

HS + HR

321.392,03

 

Oberflächenentwässerung Hirschenauer Mühle

87.078,26

HS + HR

88.053,98

 

Planstraße B zum Baugebiet „Am Antesberger Berg“ + Ausbau Jochamstraße

299.002,05

HS + HR

158.476,02

 

Sanierung Kläranlage Neuburg

245.629,00

HR + HS

256.523,23

Restzahlungen in 2022 nach Fertigstellung

Grunderwerb u.a. für Ortsentwicklung, f. Bau RRB

3.090.815,45

HS + HR

1.987.181,79

 

 

Gesamthaushalt

 

1. Ergebnis

 

Der Gesamthaushalt schloss in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR 12.859.637,84 ab.

 

2. Freie Finanzspanne

 

Durch die Steigerung bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt erhöhte sich in gleichem Maße auch die Freie Finanzspanne

 

Ansatz

EUR

Ergebnis

EUR

Zuführung zum Vermögenshaushalt

1.380.709,00

2.415.110,85

Zuführung zum Verwaltungshaushalt

0,00

0,00

./. ordentliche Tilgung

15.135,00

15.134,80

Ersatzdeckungsmittel

0,00

0,00

Freie Finanzspanne

1.365.574,00

2.399.976,05

 

3. Rücklagenstand

 

Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2022 EUR 3.563.470,47. Gemäß § 20 Abs. 2 KommHV beträgt der Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage 1 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre.

 

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre nach den Haushaltsansätzen:

 

Jahr

EUR

2021

2020

2019

9.739.452

8.808.752

9.339.998

 

 

Durchschnitt der letzten drei Jahre

9.296.067

davon 1 v. H.

92.961

 

4. Schuldenstand

 

Zu Beginn des Haushaltsjahres 2022 hatte die Gemeinde Neuburg a.Inn einen Schuldenstand in Höhe von EUR 62.508,77.

Während des Haushaltsjahres ergaben sich folgende Schuldenbewegungen:

 

Schuldenstand am 01.01.2022

EUR

62.508,77

./. ordentliche Tilgung

EUR

15.134,80

./. Sondertilgung gem. Haushaltsplan

EUR

0,00

zuzüglich Kreditaufnahme

EUR

0,00

 

 

 

Schuldenstand am 31.12.2022

EUR

47.373,97

 

Unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl von 4.310 (Stand 31.12.2021) errechnet sich für das Haushaltsjahr 2022 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 10,99 EUR. Der Landesdurchschnitt für das Jahr 2020 (letzter amtlicher Stand) beträgt vergleichsweise für Gemeinden von 3000 bis unter 5000 Einwohner EUR 599.

4.1 Kreditaufnahme

 

Die für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 1.606.182 € musste 2021 nicht in Anspruch genommen werden. Die Kreditermächtigung galt für das Haushaltsjahr 2022 weiter. Hierfür wurde ein Haushaltseinnahmerest gebildet. Von der Kreditermächtigung musste im Jahr 2022 jedoch kein Gebrauch gemacht werden, da zum einen die Einnahmen positiver ausgefallen sind und ein Grunderwerb zum Teil per Rentenzahlung erfolgt, so dass der ursprünglich eingeplante Ansatz nicht voll ausgeschöpft werden musste.

 

5. Schuldendienst

 

Bezeichnung

2022

EUR

Vorjahr 2021

EUR

Ordentliche Tilgung

15.134,80

14.817,62

Zinsen für laufende Kredite und Kassenkredite

1.250,54

1.567,72

 

 

 

Planmäßiger Schuldendienst (=ordentliche Tilgung + Zinsen)

16.385,34

16.385,34

Außerplanmäßiger Schuldendienst

0,00

0,00

Insgesamt

16.385,34

16.385,34

 

6. Vermögen

 

Das Vermögen wurde bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2004 entsprechend der gesetzlichen Erfordernis ausschließlich für die kostenrechnenden Einrichtungen erfasst. Im Hinblick auf das „Neue Kommunale Finanzwesen“ wurde erstmals im Jahr 2005 begonnen auch das sonstige Vermögen schrittweise zu erfassen und durch die Bildung von freiwilligen kostenrechnenden Einrichtungen in den Haushalt einzustellen. Das Vermögen erreicht hierdurch im Jahr 2022 eine Höhe von EUR 31.024.989,04. Da das Vermögen zwischenzeitlich vollständig erfasst worden ist, ändert sich die Summe des Gesamtvermögens künftig nur noch durch Abschreibungen (Abgang) bzw. Investitionen (Zugang).