Sitzung: 13.02.2023 Gemeinderat Neuburg a. Inn
Beschluss: Kenntnis genommen
Rechnungsjahr
2022
Feststellung
des Ergebnisses (§ 79 KommHV)
EINNAHMEN |
|
Verwaltungshaushalt EUR |
Vermögenshaushalt EUR |
Gesamt-Haushalt EUR |
1.1 Soll lfd. Haushaltsjahr |
+ |
11.240.911,34 |
3.224.949,50 |
14.465.860,84 |
1.2 Neue
Haushaltseinnahmereste |
+ |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
1.3 Abgang alter
Haushaltseinnahmereste |
- |
0,00 |
1.606.182,00 |
1.606.182,00 |
1.4 Abgang alter
Kasseneinnahmereste |
- |
41,00 |
0,00 |
41,00 |
1.5 Summe bereinigte
Soll-Einnahmen |
= |
11.240.870,34 |
1.618.767,50 |
12.859.637,84 |
AUSGABEN |
|
Verwaltungshaushalt EUR |
Vermögenshaushalt EUR |
Gesamt-Haushalt EUR |
1.6 Soll lfd. Haushaltsjahr |
+ |
11.240.870,34 |
2.801.324,81 |
14.042.195,15 |
1.7 Neue
Haushaltsausgabereste |
+ |
0,00 |
51.296,67 |
51.296,67 |
1.8 Abgang alter
Haushaltsausgabereste |
- |
0,00 |
1.233.853,98 |
1.233.853,98 |
1.9 Abgang alter
Kassenausgabereste |
+ |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
1.10 Summe bereinigte
Soll-Ausgaben |
= |
11.240.870,34 |
1.618.767,50 |
12.859.637,84 |
Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5
abzüglich Zeile 1.10) |
0,00 |
0,00 |
Darin
enthalten:
1) |
Zuführung
vom Vermögenshaushalt an VerwHh |
EUR |
0,00 |
2) |
Zuführung
vom VerwHh zum Vermögenshaushalt |
EUR |
2.415.110,85 |
3) |
Überschuss
nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV |
EUR |
1.604.746,97 |
2. Gesamtbetrag der beim
Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder
2.1 |
Unerledigte
Vorschüsse |
EUR |
-200,00 |
2.2 |
Unerledigte
Verwahrgelder |
EUR |
3.663.523,62 |
Rechenschaftsbericht
für das Haushaltsjahr 2022
Verwaltungshaushalt
1. Ergebnis
Der
Verwaltungshaushalt 2022 schloss in den Einnahmen mit EUR 11.240.870,34 und in
den Ausgaben mit EUR 8.825.759,49 ab. Der verbleibende Überschuss in Höhe von
EUR 2.415.110,85 wurde dem Vermögenshaushalt zugeführt. Im Haushaltsplan 2022
war eine Zuführung von EUR 1.380.709 vorgesehen, so dass sich nach dem Ergebnis
eine Mehrzuführung von EUR 1.034.401,85 ergibt. Die deutlich höhere Zuführung
ist unter anderem auf die wie schon im Vorjahr deutlich höher ausfallenden
Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommenssteuer zurückzuführen.
2. Haushaltsausgleich
Mit
der Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt konnte der gesetzlich
vorgeschriebene Haushaltsausgleich gemäß § 22 KommHV ohne weiteres erbracht
werden, denn die Zuführung überschritt bei weitem die ordentliche Tilgung in
Höhe von EUR 15.134,80. Der über den Haushaltsausgleich hinausgehende Betrag
von EUR 2.399.976,05 (EUR 2.415.110,85 ./. EUR 15.134,80) diente zur Finanzierung
von Maßnahmen im Vermögenshaushalt und zur Aufstockung der Allgemeinen
Rücklage.
3. Entwicklung der wichtigsten Einnahme- und
Ausgabearten
Die
folgende Übersicht gibt Aufschluß darüber, wie sich die wichtigsten Einnahme-
und Ausgabearten im Vergleich zu den Haushaltsansätzen entwickelt haben:
Bezeichnung |
Ansatz EUR |
Ergebnis EUR |
mehr/weniger EUR |
Einnahmen |
|
|
|
Realsteuern |
|
|
|
a) Grundsteuer A |
53.000,00 |
53.844,35 |
+ 844,35 |
b) Grundsteuer B |
475.000,00 |
478.387,06 |
+ 3.387,06 |
c) Gewerbesteuer |
2.500.000,00 |
2.818.492,37 |
+ 318.492,37 |
Gemeindeanteil
Einkommensteuer |
2.600.000,00 |
2.823.062,00 |
+ 233.062,00 |
Einkommenssteuerersatzleistung |
190.000,00 |
233.780,00 |
+ 43.780,00 |
Schlüsselzuweisung |
858.940,00 |
858.940,00 |
0,00 |
Pauschale Zuweisung nach
Art. 7 FAG |
79.040,00 |
79.040,22 |
+ 0,22 |
Grunderwerbsteuerzuweisung |
65.000,00 |
104.878,04 |
+ 39.878,04 |
Straßenunterhaltungszuschuss |
110.700,00 |
110.700,00 |
0,00 |
Kanalbenutzungsgebühren |
655.000,00 |
653.971,03 |
- 1.028,97 |
Bestattungsgebühren |
55.000,00 |
45.521,89 |
- 9.478,11 |
Konzessionsabgabe Strom |
108.000,00 |
108.148,67 |
+148,67 |
Konzessionsabgabe Gas |
2.000,00 |
2.342,09 |
+342,09 |
Ausgaben |
|
|
|
Kreisumlage |
2.131.735,00 |
2.131.734,00 |
-1,00 |
Zinsausgaben (brutto)
Darlehen |
1.251,00 |
1.250,54 |
-0,46 |
Negativzinsen
(Verwahrentgelt) Gewerbesteuerumlage |
4.000,00 290.000,00 |
10.768,60
348.651,00 |
+ 6.768,60
+58.561,00 |
Personalausgaben |
1.611.337,00 |
1.534.632,95 |
- 76.704,05 |
Schulverbandsumlage |
180.000,00 |
177.507,46 |
- 2.492,54 |
Grundschule(lfd.
Betrieb)+Beförderung |
457.466,00 |
374.447,52 |
- 83.018,48 |
Feuerwehren (lfd. Betrieb) |
245.330,00 |
216.194,98 |
- 29.135,02 |
Kindergarten (lfd.
Betrieb), BayKiBiG |
1.127.480,00 |
1.151.886,81 |
+ 24.406,81 |
Straßenunterhalt (einschl.
Winterdienst) |
1.084.602,00 |
855.536,31 |
- 229.065,69 |
Beitrag Kreismusikschule |
25.000,00 |
22.791,29 |
-2.208,71 |
4. Kalkulatorische Einrichtungen
Die
einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen schlossen im Haushaltsjahr 2022 wie
folgt ab:
Einrichtung |
Einnahmen EUR |
Ausgaben EUR |
mehr/weniger EUR |
Abwasserbeseitigung |
663.776,68 |
663.776,68 |
0,00* |
Bestattungswesen |
67.934,95 |
177.867,87 |
- 109.932,92 |
Fäkalschlammentsorgung |
8.334,59 |
5.411,73 |
+ 2.922,86 |
*2022
kann erstmals seit dem Jahr 2016 wieder ein Überschuss in der
Abwasserbeseitigung verzeichnet werden. Der rechnerische Überschuss beträgt EUR
84.681,93 und wurde der Sonderrücklage „Gebührenschwankungen
Abwasserbeseitigung“ zugeführt, nachdem diese zuletzt im Jahr 2020 vollständig
aufgebraucht wurde.
Zur
Abwasserbeseitigung und Fäkalschlammentsorgung wird vermerkt, dass es sich
hierbei um die reinen Beträge der Jahresrechnung im Abschnitt 7000 und 7001
handelt. Um einen Überblick über das tatsächliche Abrechnungsergebnis zu
erhalten, sind diese Jahresbeträge durch Ein- und Ausgliederungen der im Jahr
2022 verbuchten, jedoch für das Vorjahr bestimmten Kanalbenutzungsgebühren zu
bereinigen. Es muß quasi auf eine periodengerechte Abrechnung umgestellt werden
(Kosten- und Leistungsrechnung). Zusätzlich sind die Über- bzw. Unterdeckungen
aus den Vorjahren in die Abrechnung einzustellen.
Die
Berücksichtigung dieser Beträge führt zu folgendem Ergebnis:
|
2022 |
2022 |
2021 |
|
|
Einnahmen EUR |
Ausgaben EUR |
+/- Vorjahre EUR |
mehr/weniger EUR |
Abwasserbeseitigung |
565.000* |
663.776,68 |
- 116.936,21 |
rd.-215.712,89 |
Fäkalschlammentsorgung |
8.334,59 |
5.411,73 |
- 3.364,23 |
- 441,37 |
*Vorläufig geschätzter
Betrag, da Endabrechnung 2022 noch nicht gänzlich erfolgt ist
Verlust Abwasserbeseitigung aus Vorjahre (-116.936,21
€) gem. Nachkalkulation Abwasserbeseitigung 2021
5. Reste
Die
Jahresrechnung weist im Verwaltungshaushalt folgende Haushalts- und Kassenreste
aus:
- Haushaltsreste EUR
0,00
- Kasseneinnahmereste EUR
25.664,69
Vermögenshaushalt
1. Ergebnis
Die
Solleinnahmen im Vermögenshaushalt 2022 beliefen sich einschließlich der
Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt auf EUR
1.618.767,50. Den Einnahmen standen Sollausgaben in Höhe von EUR 14.020,53
gegenüber. Der sich daraus ergebende Überschuss von EUR 1.604.746,97 wurde der
allgemeinen Rücklage zugeführt.
2. Reste
Die
Jahresrechnung weist im Vermögenshaushalt folgende Haushalts- und Kassenreste
aus:
Øgebildete
Haushaltseinnahmereste |
EUR |
0,00 |
Øgebildete
neue Haushaltsausgabereste für noch nicht abgewickelte
Investitionsmaßnahmen (u.a. Schlussrechnungen f.
Straßenbaumaßnahmen) |
EUR |
51.296,67 |
ØKasseneinnahmereste
|
EUR |
0,00 |
3. Maßnahmen des VermHh in 2022
Die wichtigsten Maßnahmen
2022 waren u.a.:
Bezeichnung |
Ansatz EUR |
Ergebnis EUR |
Bemerkungen |
Erweiterung Kindergarten
St. Johannes Neukirchen a.Inn um zweigruppige Kinderkrippe |
115.000,00 HS + HR |
94.808,50 |
Restzahlungen in 2022 nach Fertigstellung |
Deckschichterneuerung u.
Ausbau verschiedener Gemeindestraßen: - Neufelserstraße - GVStr. Steinhügl (Pfaffenbauer) - Schönaustraße, Bergstraße - Teilbereich Jochamstraße - Hasengasse |
322.228,70 HS + HR |
321.392,03 |
|
Oberflächenentwässerung
Hirschenauer Mühle |
87.078,26 HS + HR |
88.053,98 |
|
Planstraße B zum Baugebiet
„Am Antesberger Berg“ + Ausbau Jochamstraße |
299.002,05 HS + HR |
158.476,02 |
|
Sanierung Kläranlage
Neuburg |
245.629,00 HR + HS |
256.523,23 |
Restzahlungen in
2022 nach Fertigstellung |
Grunderwerb u.a. für
Ortsentwicklung, f. Bau RRB |
3.090.815,45 HS + HR |
1.987.181,79 |
|
Gesamthaushalt
1. Ergebnis
Der
Gesamthaushalt schloss in den Einnahmen und Ausgaben mit EUR 12.859.637,84 ab.
2. Freie Finanzspanne
Durch
die Steigerung bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt erhöhte sich in gleichem
Maße auch die Freie Finanzspanne
|
Ansatz EUR |
Ergebnis EUR |
Zuführung zum
Vermögenshaushalt |
1.380.709,00 |
2.415.110,85 |
Zuführung zum
Verwaltungshaushalt |
0,00 |
0,00 |
./. ordentliche Tilgung |
15.135,00 |
15.134,80 |
Ersatzdeckungsmittel |
0,00 |
0,00 |
Freie Finanzspanne |
1.365.574,00 |
2.399.976,05 |
3. Rücklagenstand
Der
Stand der allgemeinen Rücklage betrug zum 31.12.2022 EUR 3.563.470,47. Gemäß §
20 Abs. 2 KommHV beträgt der Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage 1 v. H. der
Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem
Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre.
Ausgaben des
Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre nach den Haushaltsansätzen:
Jahr |
EUR |
2021 2020 2019 |
9.739.452 8.808.752 9.339.998 |
|
|
Durchschnitt der letzten
drei Jahre |
9.296.067 |
davon 1 v. H. |
92.961 |
4. Schuldenstand
Zu
Beginn des Haushaltsjahres 2022 hatte die Gemeinde Neuburg a.Inn einen
Schuldenstand in Höhe von EUR 62.508,77.
Während
des Haushaltsjahres ergaben sich folgende Schuldenbewegungen:
Schuldenstand am 01.01.2022 |
EUR |
62.508,77 |
./. ordentliche Tilgung |
EUR |
15.134,80 |
./. Sondertilgung gem.
Haushaltsplan |
EUR |
0,00 |
zuzüglich Kreditaufnahme |
EUR |
0,00 |
|
|
|
Schuldenstand am 31.12.2022 |
EUR |
47.373,97 |
Unter
Zugrundelegung der Einwohnerzahl von 4.310 (Stand 31.12.2021) errechnet sich
für das Haushaltsjahr 2022 eine Pro-Kopf-Verschuldung von 10,99 EUR. Der
Landesdurchschnitt für das Jahr 2020 (letzter amtlicher Stand) beträgt
vergleichsweise für Gemeinden von 3000 bis unter 5000 Einwohner EUR 599.
4.1 Kreditaufnahme
Die für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehene
Kreditaufnahme in Höhe von 1.606.182 € musste 2021 nicht in Anspruch genommen
werden. Die Kreditermächtigung galt für das Haushaltsjahr 2022 weiter. Hierfür
wurde ein Haushaltseinnahmerest gebildet. Von der Kreditermächtigung musste im
Jahr 2022 jedoch kein Gebrauch gemacht werden, da zum einen die Einnahmen
positiver ausgefallen sind und ein Grunderwerb zum Teil per Rentenzahlung
erfolgt, so dass der ursprünglich eingeplante Ansatz nicht voll ausgeschöpft
werden musste.
5. Schuldendienst
Bezeichnung |
2022 EUR |
Vorjahr 2021 EUR |
Ordentliche Tilgung |
15.134,80 |
14.817,62 |
Zinsen für laufende Kredite
und Kassenkredite |
1.250,54 |
1.567,72 |
|
|
|
Planmäßiger Schuldendienst
(=ordentliche Tilgung + Zinsen) |
16.385,34 |
16.385,34 |
Außerplanmäßiger
Schuldendienst |
0,00 |
0,00 |
Insgesamt |
16.385,34 |
16.385,34 |
6. Vermögen
Das
Vermögen wurde bis einschließlich dem Rechnungsjahr 2004 entsprechend der
gesetzlichen Erfordernis ausschließlich für die kostenrechnenden Einrichtungen
erfasst. Im Hinblick auf das „Neue Kommunale Finanzwesen“ wurde erstmals im
Jahr 2005 begonnen auch das sonstige Vermögen schrittweise zu erfassen und
durch die Bildung von freiwilligen kostenrechnenden Einrichtungen in den
Haushalt einzustellen. Das Vermögen erreicht hierdurch im Jahr 2022 eine Höhe
von EUR 31.024.989,04. Da das Vermögen zwischenzeitlich vollständig erfasst
worden ist, ändert sich die Summe des Gesamtvermögens künftig nur noch durch
Abschreibungen (Abgang) bzw. Investitionen (Zugang).