Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, pers. beteiligt: 15

Beschluss:

 

Der § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird wie folgt neu gefasst:

 

Vor jeder ersten Gemeinderatssitzung eines Quartals wird den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern eine Fragemöglichkeit von insgesamt maximal 30 Minuten eingeräumt, zu Belangen der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist. § 32 Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend. Zur besseren Planung ist eine Anmeldung bis Donnerstag, 18.00 Uhr vor der Sitzung-notwendig. Das Thema muss nicht unbedingt genannt werden.“