Sitzung: 24.04.2023 Gemeinderat Neuburg a. Inn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, pers. beteiligt: 15
Beschluss:
Der § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird wie folgt neu gefasst:
Vor
jeder ersten Gemeinderatssitzung eines Quartals wird den anwesenden Bürgerinnen
und Bürgern eine Fragemöglichkeit von insgesamt maximal 30 Minuten eingeräumt, zu
Belangen der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist. § 32 Satz 2 und
Satz 3 gelten entsprechend. Zur besseren Planung ist eine Anmeldung bis
Donnerstag, 18.00 Uhr vor der Sitzung-notwendig. Das Thema muss nicht unbedingt
genannt werden.“