Sitzung: 24.04.2023 Gemeinderat Neuburg a. Inn
Beschluss: geändert beschlossen
Beschluss:
Der neue § 3 der Satzung lautet nun:
§ 3
Tätigkeiten der
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung
(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse und Arbeitskreise. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für
ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 Euro für die
notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.
Diese Regelung gilt auch für
hinzuberufene ehrenamtliche Mitglieder eines Arbeitskreises, die nicht Mitglied
des Gemeinderats sind.
(3)
Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind, haben
außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Die
Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Anfrage gewährt.
(4) Die ehrenamtlichen
Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und
Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetztes. Diese Regelung gilt
ebenso für ehrenamtliche Teilnehmer an Sitzungen von Arbeitskreisen, die von
außerhalb des Gemeindegebiets Neuburg a.Inn zur Teilnahme an
Arbeitskreissitzungen anreisen und nicht Mitglied des Gemeinderats sind.
Es sollen sowohl Gemeinderatsmitglieder als auch ehrenamtliche Mitglieder für die Teilnahme an Arbeitskreissitzungen eine Entschädigung erhalten
Ja 7 : 8 Nein pB: 0
Es sollen nur hinzuberufene Teilnehmer an Arbeitskreissitzungen, die nicht Mitglied des Gemeinderats sind, eine Entschädigung erhalten
Ja 13 : 2 Nein pB: 0