Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der neue § 3 der Satzung lautet nun:

§ 3

Tätigkeiten der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder; Entschädigung

 

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats, seiner Ausschüsse und Arbeitskreise. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30,00 Euro für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses.
Diese Regelung gilt auch für hinzuberufene ehrenamtliche Mitglieder eines Arbeitskreises, die nicht Mitglied des Gemeinderats sind.

(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Anfrage gewährt.

(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetztes. Diese Regelung gilt ebenso für ehrenamtliche Teilnehmer an Sitzungen von Arbeitskreisen, die von außerhalb des Gemeindegebiets Neuburg a.Inn zur Teilnahme an Arbeitskreissitzungen anreisen und nicht Mitglied des Gemeinderats sind.

 

Es sollen sowohl Gemeinderatsmitglieder als auch ehrenamtliche Mitglieder für die Teilnahme an Arbeitskreissitzungen eine Entschädigung erhalten

Ja 7 : 8 Nein pB: 0

 

Es sollen nur hinzuberufene Teilnehmer an Arbeitskreissitzungen, die nicht Mitglied des Gemeinderats sind, eine Entschädigung erhalten

Ja 13 : 2 Nein pB: 0