Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, pers. beteiligt: 15

Beschluss:

 

Der Entwurf wird gebilligt.

Der Aufstellungsbeschluss wird gefasst.

Die Verwaltung wird mit der Auslegung, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4Abs. 1 BauGB beauftragt.

Das Verfahren soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplan SO PV Hofwiesen erfolgen.