Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, pers. beteiligt: 14

Beschluss:

 

 

Der Entwurf wird gebilligt.

Der Aufstellungsbeschluss wird gefasst.

Die Verwaltung wird mit der Auslegung, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger der öffentlichen Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Das Verfahren soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung Änderung des Flächennutzungsplans mit DB 58 erfolgen.

Es sind Freiflächen für eine mögliche Errichtung eines Speichers vorzusehen.