Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, pers. beteiligt: 14

Beschluss:

 

 

Der § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird wie folgt neu gefasst:

 

§ 31 Bürgerfragestunde

 

Vor jeder ersten Gemeinderatssitzung eines Quartals wird den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr eine Fragemöglichkeit von insgesamt maximal 30 Minuten eingeräumt, zu Belangen der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist. § 32 Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend.