Sitzung: 20.11.2023 Gemeinderat Neuburg a. Inn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, pers. beteiligt: 14
Beschluss:
Der § 31 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat wird wie folgt neu gefasst:
§ 31 Bürgerfragestunde
Vor
jeder ersten Gemeinderatssitzung eines Quartals wird den anwesenden Bürgerinnen
und Bürgern von 18.30 Uhr bis 19.00 Uhr eine Fragemöglichkeit von insgesamt
maximal 30 Minuten eingeräumt, zu Belangen der Gemeinde, für die der
Gemeinderat zuständig ist. § 32 Satz 2 und Satz 3 gelten entsprechend.