Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: pers. beteiligt: 14

Beschluss:

 

Textliche Festsetzung 9.1:

Dachform Anbauten, Garagen und Nebengebäude: Dachausbildung in der Regel wie Hauptgebäude:
Die Carports sollen ein Flachdach erhalten.
Begründung:
Das Hauptgebäude erhält ein Walmdach. Da es sich um ein Doppelhaus handelt, ist auf beiden Seiten die "Giebelseite" für die Belichtung/ Belüftung notwendig. In diesem Fall würde durch den relativ großen Carport auch das Dach sehr massiv und hoch werden und die Giebel im Wohnhaus verdecken. Durch das Flachdach wirkt der Carportanbau nicht so massiv, kann eher untergeordnet und schlichter bewertet werden. Die Wände im OG werden nicht verdeckt.

Abstimmungsergebnis:                   Ja        14                    Nein    0

 

Textliche Festsetzung 13:

Der Abstand von Garagen zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche wird auf mindestens 5,00 m festgesetzt.
Verringerung des Abstands auf einer Seite auf 3,50m.
Begründung:
Anstelle von Garagen kommen hier offene Carports zur Ausführung, in die direkt (ohne Toröffnung) eingefahren werden kann. Beide Seiten sollen auf gleicher Linie im Grundstück angesetzt werden (einheitliches Gesamtbild). Bei dem rechten Carport werden daher nicht die festgesetzten 5 m erreicht (nur 3,50 m), links dagegen schon. Die Lage der Carports soll aus planungstechnischen Gründen nicht weiter in Richtung Garten versetzt werden, weil zu einen die Belichtung/ Belüftung auf der Giebelseite eingeschränkt wird, zum anderen wertvolle Gartenfläche (Süden) verloren wird und dafür die versiegelte Fläche (Norden) wieder größer wird.

 

Abstimmungsergebnis:                   Ja        11                    Nein    3