Sitzung: 14.02.2022 Gemeinderat Neuburg a. Inn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, pers. beteiligt: 15
Beschluss:
Das Einvernehmen der Gemeinde wird mit folgenden Auflagen erteilt:
- In den Kanal darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Kanalbestandsplan bei der Gemeinde vorzulegen. Der Kanalbestandsplan ist von der Bauherrschaft bzw. der von ihr beauftragten Firma zu erstellen.
- Die dafür anfallenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu tragen.