Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, pers. beteiligt: 15

Beschluss:

 

 

Das Einvernehmen der Gemeinde wird mit folgenden Auflagen erteilt:

 

  • In den Kanal darf nur Schmutzwasser eingeleitet werden.
  • Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Kanalbestandsplan bei der Gemeinde vorzulegen. Der Kanalbestandsplan ist von der Bauherrschaft bzw. der von ihr beauftragten Firma zu erstellen.
  • Die dafür anfallenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu tragen.