Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

 

Dem Entwurf wird zugestimmt.

Der Aufstellungsbeschluss wird gefasst (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Es soll das Regelverfahren gem. §§ 3, 4 BauGB durchgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zu beteiligen.

Es soll geprüft werden, ob bei diesem Verfahren ebenfalls ein Monitoring sinnvoll wäre.