Sitzung: 30.05.2022 Gemeinderat Neuburg a. Inn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Dem Entwurf wird zugestimmt.
Der Aufstellungsbeschluss wird gefasst (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Es soll das Regelverfahren gem. §§ 3, 4 BauGB durchgeführt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) zu beteiligen.
Es soll geprüft werden, ob bei diesem Verfahren ebenfalls ein Monitoring sinnvoll wäre.