Sitzung: 30.05.2022 Gemeinderat Neuburg a. Inn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Fassung der notwendigen Abwägungsbeschlüsse.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu beteiligen.