Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Fassung der notwendigen Abwägungsbeschlüsse.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Träger der öffentlichen Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu beteiligen.