Sitzung: 19.09.2022 Gemeinderat Neuburg a. Inn
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, pers. beteiligt: 13
Beschluss:
Der
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB wird gefasst.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die
Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.
Das Verfahren
wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt
54 durchgeführt.
Der betroffene Nachbar soll über die Auslegungsfrist durch die Verwaltung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.