Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, pers. beteiligt: 13

Beschluss:

 

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB wird gefasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

Das Verfahren wird im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt 54 durchgeführt.

 

Der betroffene Nachbar soll über die Auslegungsfrist durch die Verwaltung schriftlich in Kenntnis gesetzt werden.