Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, pers. beteiligt: 13

Beschluss:

 

Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 BauGB wird gefasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Träger öffentlicher Belange und die Behörden gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

 

Das Verfahren wird im Parallelverfahren zur Änderung der Abrundungssatzung Fürstdobl mit Deckblatt 6 durchgeführt.