Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Satzungsbeschluss vom 19.09.2022 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: 16 zu 1 Stimmen

 

Es erfolgt eine erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB – Stellungnahmen können ausschließlich zur Grünordnung abgegeben werden.

Die Dauer der Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB soll drei Wochen betragen.

 

Bei der Grünordnung soll das Wort „Legende“ ersetzt werden durch „planliche und textliche Festsetzungen“. Im Abschnitt Pflanzungen soll es anstelle von „…sind zu vermeiden“ heißen „….Nadelgehölze sind nicht zulässig.“

Des Weiteren soll der Passus „Schottergärten sind verboten“ aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: 17 zu 0 Stimmen