Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Satzungsbeschluss vom 19.09.2022 wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: 15 zu 2 Stimmen

 

Es erfolgt eine erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB – Stellungnahmen können ausschließlich zur Grünordnung abgegeben werden.

Die Dauer der Auslegung gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 soll drei Wochen betragen.

 

In die Festsetzungen des Grünordnungsplans soll noch die Aufnahme eines Punktes erfolgen, der von Frau Liebrecht vorab schon gefordert wurde, wie mit Neophyten umgegangen wird und hierfür ein Monitoring von 5 Jahren festzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 17 zu 0 Stimmen